Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FOTOGRAFIEN, VIDEOGRAFIEN, DESIGNS, GRAFIKEN
UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE DIENSTLEISTUNGEN.
VERTRAGSPARTNER
M. K. Visuals
Mathias Kupczyk
Griegstraße 9a
80807 München
mathias.kupczyk@googlemail.com
http://www.mkvisuals.de
Steuernummer -
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von M. K. Visuals (MKV) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von MKV gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von MKV hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Alle Bilder werden mit Adobe Photoshop bearbeitet, Schönheitskorrekturen sind inkl.. Eine nachträglich Retusche wird in Rechnung gestellt.
3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
4. Während eines Shootings sollten Gäste und Teilnehmer des Auftraggebers nicht den Arbeitsprozess behindern (Aufenthalt am Set, fotografieren während Foto oder Video Arbeiten etc.). Dadurch wird der Arbeitsprozess behindert und es kann zur Minderung des fertigen Produktes kommen.
5. Der Auftragnehmer wählt die Bilder und Videodateien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
6. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten) sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateienverbleiben beim Auftragnehmer.
8. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, ist MKV (Auftragnehmer) nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
10. Arbeitsaufwand der im Vorfeld des effektiven Shootings passiert (Pre-Production) ist gesondert nach Absprache und entsprechenden Aufwand zu vergüten.
Vertragsabschluss
Grundlage für die Beauftragung ist das jeweilige Angebot von MKV, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von MKV sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von maximal 10 Tagen. Die Beauftragung kommt, nach Erhalt einer Auftragsbestätigung, erst mit der Überweisung einer Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% der Gesamtsumme zustande.
Urheberrechte
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an Bild, Video und Tonmaterial nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt am Bild, Video und Tonmaterial Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3. Der Auftragnehmer darf Bild, Video und Tonmaterial im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden ( z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografen oder Hochzeiten etc ).
Reisekosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: 0,50 € pro gefahrenen Kilometer mit einem PKW zzgl. anfallende Maut, Grenzüberschreitungskosten oder ähnliches. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen ( gegen Beleg ) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens 2 Wochen danach in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten.
2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von 250€ für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
4. Muss ein Shooting aus diversen Gründen auf das neue Jahr verschobene werden, gelten die aktuellen Preise aus diesem Jahr.
5. COVID19 gelten bestimmte Regelungen. Mehr dazu über Kontaktaufnahme.
Haftung
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistungen, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit ( auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers ), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Shootingtermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser ( soweit erwünscht ) um einen Ersatzfotografen-/ Videografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
Widerspruch und Stornierung
1. Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen, nach widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum des Geldeingangs der Terminreservierungsgebühr bei MKV. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MKV nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Shootingtermin vom Vertrag zurück, wird dem Auftraggeber ein Anteil der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. Bei Stornierung des Vertrages bis 8 Monate vor dem Termin behält sich MKV die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr ein. Bei Stornierung 8 bis 4 Monate vor dem Termin stellt MKV 50% der Gesamtsumme (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) in Rechnung. Storniert der Auftraggeber den Vertrag 4 bis 1 Monate vor dem Termin stellt MKV 75% der Gesamtsumme (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) in Rechnung. Bei Stornierung 1 Monat oder weniger vor dem Termin stellt MKV 100% der Gesamtsumme in Rechnung. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Sonstiges
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten und Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls München.